Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
„Landhaus Darss“, Cavelhorst 7, 18375 Wieck
Vermieter: Frank Ochse und Yvonne Kaiser, Lilienthalstraße 12, 10965 Berlin
1. Die allgemeinen Geschäftsbeziehungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen als Gast (Mieter) und uns als Vermieter. Sie sind Bestandteil des Mietvertrages.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Zusatzpersonen und Haustiere sind vor Reisebeginn anzumelden. Die entsprechenden Gebühren sind vor Reiseantritt zu entrichten.
3. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung (per E-Mail) an den Gast ist der Mietvertrag zwischen Gast und Vermieter rechtswirksam entstanden. Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtmietpreises ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird vier Wochen vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrags fällig. Geben Sie bitte bei der Überweisung Ihren Namen und den Reisezeitraum an. Bei nicht fristgemäßen Zahlungen ist der Vermieter berechtigt das Ferienobjekt anderweitig zu vermieten.
Kontoverbindung für Ihre Zahlungen:
Zahlungsempfänger: Yvonne Kaiser
Institut: DKB
IBAN: DE50 1203 0000 1013 0618 98
BIC: BYLADEM1001
4. Das Ferienobjekt kann frühestmöglich um 16.00 Uhr bezogen werden. Die Schlüssel können bei Frau Schütt, Cavelhorst 2c (direkt gegenüber vom Landhaus Darss), in Wieck abgeholt werden. Bitte teilen Sie Frau Schütt Ihre etwaige Ankunftszeit unter der Tel.-Nr. 038233/60161 mit. Die Schlüsselübergabe kann erst nach vollständiger Bezahlung aller Kosten erfolgen. Dazu gehören der Mietpreis, die Kurtaxe sowie gebuchte Zusatzleistungen. Für die Ermittlung der Kurtaxhöhe ist der Mieter verpflichtet Vor- und Zunamen sowie die Meldeadresse aller anreisenden Gäste im Vorfeld der Anreise mitzuteilen. Die Endreinigung wird als selbständige Dienstleistung durch Frau Schütt erbracht. Die Kosten für die Endreinigung sind direkt bei Frau Schütt zu entrichten.
5. Sollten Sie das Ferienobjekt nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand vorfinden, so teilen Sie dem Vermieter den Mangel innerhalb von 24 h nach Bezug mit. Der Vermieter muss die Möglichkeit erhalten, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist abzustellen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst nach Ende des Aufenthalts bzw. nach Verlassen des Ferienobjekts bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
6. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienobjekt, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienobjekt und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Die entstehenden Kosten für den Ersatz von Fehlbeständen oder die Beseitigung von Schäden am Inventar, der Einrichtung oder am Objekt, die während Ihrer Mietzeit entstehen, sind vom Mieter zum Selbstkostenpreis sofort zu ersetzen.
7. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Bei nicht vertragsgemäßem Gebrauch des Ferienobjektes kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen. Dazu zählen insbesondere: Überbelegung, Rauchen innerhalb des Ferienobjekts, unerlaubtes Mitbringen von Haustieren, Störung des Hausfriedens. Es besteht bei fristloser Kündigung kein Recht auf Mietpreiserstattung. Bei Überbelegung behalten wir uns die Nachberechnung des Mietpreises vor. Für jedes Ferienobjekt ist ein PKW-Parkplatz vorhanden. Weitere Fahrzeuge müssen auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Das Zelten, sowie das Abstellen von Wohnwagen, Campinganhängern und Wohnmobilen auf dem Grundstück des Ferienobjekts ist untersagt. Aufgrund des Rohrdachs (Reetdach) ist das Grillen nicht gestattet.
8. Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr besenrein für die Endreinigung zu verlassen. Geschirrspüler und Kühlschrank sind zu leeren, Geschirr zu reinigen und wieder in die Schränke zu stellen. Der Hausmüll und leere Flaschen sind in die entsprechenden Container zu geben. Türen und Fenster sind zu schließen, die Heizung ist auszustellen. Der Schlüssel ist bei Frau Schütt abzugeben. Sollte die Abreise verspätet erfolgen, ist der Vermieter berechtigt eine Nutzungsgebühr in Höhen von 50% des Übernachtungspreises für eine Nacht zu berechnen.
9. Für den in Ihrem Ferienobjekt vorhandenen Internetzugang übernimmt der Vermieter keine Verantwortung und Haftung, welche sich aus dem Besuch, Download, Bestellungen oder sonstiger Aktivitäten für vom Gast besuchter Internetseiten bzw. deren Inhalte ergibt. Der Vermieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der für den Internetzugang erforderlichen Geräte sowie der Leistungen des Providers. Schadensansprüche wegen nicht vorhandener oder fehlerhafter Verbindung sind ausgeschlossen.
10. Das Abstellen von Fahrzeugen (Pkw, Fahrräder, Fahrradanhänger) auf dem Grundstück erfolgt in eigener Verantwortung. Der Vermieter haftet nicht für Beschädigung oder Diebstahl.
11. Der Vermieter haftet für ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Schadensansprüche sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Straßen- und Baumaßnahmen kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Schadensansprüche sind gegenüber dem Vermieter für diese Fälle ausgeschlossen. Der Mieter zahlt auch den vollen Mietpreis, wenn seine persönlichen Vorstellungen vom Mietobjekt trotz Objektbeschreibung nicht zutreffen.
12. Bei Stornierung des Ferienobjekts fallen folgende Kosten und Stornogebühren an:
– bis 90 Tage vor Mietbeginn: Stornogebühr in Höhe von 60,00 €
– bis 30 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
– 29 bis 1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
Bei jeder Stornierung wird zusätzlich eine Stornogebühr von 60,00 € fällig. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Für den Fall verspäteter Anreise oder früherer Abreise erfolgt keine Erstattung von Teilen des Mietpreises. Eine Ersatzperson, die zu den genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
13. Sollte der Mieter sich aus dem Ferienquartier ausgeschlossen haben und es erforderlich werden eine Fachfirma (Schlüsseldienst) zum Öffnen der Tür hinzu zu ziehen, so trägt der Mieter diese Kosten. Bei Schlüsselverlust durch den Mieter trägt dieser die Kosten für die Anschaffung und den Einbau einer neu zu installierenden Schließanlage und der notwendigen Schlüssel.
14. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
15. Fotos und Text auf der Website dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
16. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelungen eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den mit den unwirksamen Regelungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorgesehene Lücke ausweist.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.